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Verbandslösungen für Selbständigerwerbende und Behördenmitglieder


Seit Juni 2020 können sich Selbständigerwerbende ohne eigenes Personal innerhalb des Rahmenvertrages zwischen dem Schweizerischen KMU Verband und Noventus für Risikoleistungen und Sparbeiträge versichern lassen. Der Berufsverband bestimmt, welche Vorsorgepläne den Selbständigen angeboten werden. Aktuell können Sie aus 3 Sparbeitragsvarianten, kombiniert mit attraktiven Risikoleistungen und fixen Beitragssätzen die für Sie notwendige Versicherungsdeckung auswählen. 

Diese Möglichkeit können auch Behördenmitglieder nutzen, welche ihr Pensum reduziert haben und die nicht versicherte Behördenentschädigung in einer Pensionskasse versichern möchten.

Folgende Voraussetzungen müssen in beiden Situationen für einen Anschluss zwingend erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft beim Berufsverband: Für einen Anschluss bei der Noventus ist eine Mitgliedschaft beim Schweizerischen KMU-Verband zwingend
  • In der Lösung des Berufsverbandes können sich nur Selbständigerwerbende ohne eigenes Personal anschliessen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Personal beschäftigen, müssen Sie den Anschluss in eine BVG-konforme Lösung überführen



Postadresse:

Noventus Pensionskassen
Grundstrasse 18
CH-6343 Rotkreuz

Email-Adresse:

lfz78-rV+-rj8Pvh4Oa79v0@nospam

Telefon:

041 798 11 77





Die Vorsorgepläne des Schweizerischen KMU-Verbands

  • SKV Zusatzvorsorge

  • SKV Basisvorsorge

  • SKV Behördenmitglieder









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