Die fakturierten Risikobeiträge decken genau die an den Rückversicherer weiterzuleitenden Risikoprämien. Die Rückversicherung wird laufend auf ihre Marktkonformität überprüft, damit Sie auch zukünftig von marktgerechten Versicherungsprämien profitieren können, ohne Ihre Vorsorgelösung wechseln zu müssen.
Für den gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungsausgleich (Teuerungsprämie) wird ein Zuschlag erhoben. Diese Beiträge verbleiben in der Sammelstiftung und werden separat zurückgestellt, um die Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten gemäss BVG an die Teuerung anzupassen. Die Teuerungsprämie beträgt 0.2% der BVG-Lohnsumme.