Als Träger der beruflichen Vorsorge müssen Sie als Arbeitgeber eine Stiftung errichten, die in ein Register der Aufsichtsbehörde eingetragen wird. Unternehmen, die keine eigene Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) gründen wollen, können sich einer Sammelstiftung anschliessen. Für jedes Unternehmen besteht innerhalb der Sammelstiftung ein separates, selbständiges Vorsorgewerk und es besteht keine Solidarität zwischen den einzelnen Vorsorgewerken einer Sammelstiftung.
NoventusCollect bietet Ihnen Lösungen für die obligatorische berufliche Vorsorge an. Mit einem Anschluss übertragen Sie uns die administrativ aufwändigen und komplexen Aufgaben einer Pensionskasse.
Arbeitgebervertreter /-in
Jürg Kradolfer, Revistag Treuhand AG, Nidau
Markus Nigg, BSgroup Advanced ERP AG, Zürich
Prof. Dr. Martin Janssen, ECOFIN Investment Consulting AG, Zürich
Arbeitnehmervertreter /-in
Stephan Wetterwald, Regiobank Solothurn AG, Solothurn
Annemarie Kempf Schluchter, Altersheim Reichenbach, Reichenbach
Christoph Wenger, Carrosserie Hess AG, Bellach
Die Geschäftsführung wird von Noventus PensionPartner AG wahrgenommen. Als Mitglied der ECOFIN-Gruppe basiert sie auf einer langjährigen Erfahrung in der vermögensorientierten Beratung von Vorsorgeeinrichtungen.
Experte für berufliche Vorsorge: Exactis AG, Winterthur
Kontrollstelle: BDO AG, Luzern
Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern
Berater: ECOFIN Investment Consulting AG, Zürich